Maschinenrichtlinie und CE

Es ist auffallend, dass doch recht viele Anrufer, welche sich für eine Überholung  ihrer gebrauchten Leinen oder Schaublin bzw. sich für die Neuanschaffung einer überholten Maschine von uns interessieren, oft verunsichert sind ob diese Maschinen welche in Zeiten als es noch keine CE gab hergestellt wurden, heute generell CE brauchen, den aktuell geforderten Richtlinien der BG entsprechen oder dementsprechend nachgerüstet werden könne oder müssen. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick geben über was es eigentlich geht.

Mit einer Maschine von uns sind Sie auch hier auf der sicheren Seite.

Sämtliche Maschinen welche wir überholen sind Altmaschinen, welche vor dem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie am 01.01.1993 hergestellt wurden.

Entsprechender Stichtag für die im Jahr 2004 der EU beigetretenen Staaten ist der 01.05.2004.

Die Maschinenrichtlinie (CE – Kennzeichnung)

Sie findet Anwendung auf Gebrauchtmaschinen, wenn die Gebrauchtmaschine wesentlich verändert wird (Bei einer Maschinenüberholung ist dies nicht der Fall) oder aus einem Nicht EU-Staat importiert und somit erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebracht wird (Wir bringen nur innerhalb der EU gekaufte Maschinen wieder in Verkehr). Eine Gebrauchtmaschine kann eine Altmaschine oder eine relativ junge Maschine mit CE sein.

Wird nun eine Altmaschine verkauft muss eine Maschine mit CE bei Neuinbetriebnahme mindestens wieder CE-Standard aufweisen, andere Altmaschinen (Wie eben unsere Leinen und Schaublin) mindestens den Unfallverhütungsvorschriften nach Anhang 1 BetrSichV entsprechen.

Für die Einhaltung ist der Betreiber verantwortlich, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_1.html

Im Rahmen der BetrSichV legt nun die BG fest welche Merkmale beispielsweise eine sichere konventionelle Drehmaschine aufweisen muss.

Der einfachste Weg, welcher auch der einiger geschäftstüchtigen Nachrüstunternehmen ist, wäre einfach alles was bei einer Neumaschine nach CE gefordert ist mit teils enormem finanziellen Aufwand generell an allen alten Maschinen nachzurüsten.

Hier eine solche Auflistung mit entsprechenden Empfehlungen der BG aus dem Jahr 2010:

https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Fachinformationen/Maschinen/Schutzmassnahmen_an_Drehmaschinen.pdf

Im letzten Satz dieser BG Broschüre steht allerdings:

„Abweichende Festlegungen zu den o.g. Empfehlungen sind daher im Einzelfall möglich“

Das ist genau der Punkt um den es geht!

 

Nun muss man sich vor Augen halten der heute übliche Einsatzbereich der höchstpräzisen, kleinen Drehmaschinen welche wir überholen, entspricht nicht dem einer üblichen Drehmaschine bzw. Schlosserdrehbank mit 1,5m Spitzenweite, oder einer Lehrlingsdrehmaschine zum drehen eines Stufenbolzens mit Zehntelgenauigkeit an der ungeübte Bediener stehen. An unseren Maschinen stehen in der Regel versierte Facharbeiter und Könner ihres Faches welche teilweise unter Laborbedingungen CNC vorgefertigte Teile im my-Bereich anpassen oder fertigstellen.

Da wir zudem jede Maschine nach Kundenwunsch aufbauen oder überholen, rate ich unbedingt dem Kunden mit dem zuständigen Sicherheitsingenieur zu sprechen oder die zuständige BG zu befragen was für Ihre spezifische Anwendung in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung wirklich gefordert wird.

 

Anwendungsbezogene sicherheitstechnische Ausstattung der Maschinen

Jede Maschine welche wir überholen wird als Basis unabhängig des Baujahres der Maschine sicherheitstechnisch ausnahmslos mindestens auf den sichersten ab Werk gebauten Standard der zuletzt produzierten Neumaschinen von Leinen und Schaublin gebracht.

Dieser Standard enthält:

  • Unterspannungsauslösung
  • Not-Aus verrastend
  • Hauptschalter abschließbar
  • Spindelbremse
  • Futterschutzhaube bei Schaublin (nicht elektrisch mit Not-Aus verknüpft)

So arbeiten beispielsweise auch wir mit den Maschinen in unserem Betrieb. Bei unseren Anwendungen handelt es sich mit dieser Sicherheitsausstattung absolut um sichere Maschinen nach Anhang 1 BetrSichV.

Viele unserer Kunden sehen dies nach individueller Gefährdungsbeurteilung ebenso und bestellen die Maschinen genau in dieser Ausstattung, da auch in deren Anwendungen zusätzliche sicherheitstechnische Ausstattung zu keinem sicherheitstechnischen Gewinn führt. Gerade die Futterschutzhaube würde bei vielen Sonderanwendungen eher sicherheitstechnische Nachteile mit sich bringen.

Beim Austausch der Wechselräder oder Reinigen der Maschine ist die Maschine auszuschalten oder der Netzstecker zu ziehen. Das gebietet eigentlich der gesunde Menschenverstand. Der Futterschlüssel bleibt bei einem Dreher welche entspreche Ausbildung alter Schule genossen hat generell nie stecken, da sehe ich heute noch meinen damaligen Ausbilder (ein gestandener Meister mit Jahrzehnten Erfahrung) mit erhobenem Zeigefinger vor mir stehen!

Jede konventionelle Maschine ist und bleibt gefährlich und setzt in erster Linie 100% Funktionsfähigkeit der Maschine und vor allem aber geschulte Mitarbeiter voraus.

Die sicherste Maschine ist und bleibt eine funktionsfähige Maschine mit höchst möglicher Präzision. Ob man die zu 100% ausschöpfen will oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Wer mit Gelump arbeitet und generell Schleifleine benötigt um Passungen auf  Maß zu  drehen, spielt geradezu mit seiner Gesundheit.  Eine gebrauchte, unpräzise Maschine dann technisch noch mit Futterschutzhaube aufzurüsten, vergrößert das Gefahrenpotential dann nur noch zusätzlich, da bei der Bearbeitung von Kleinteilen generell unter der Haube bei laufender Maschine rumgefummelt oder eben manipuliert wird um die sicherheitstechnische Ausstattung zu umgehen.

Hier ein Beitrag der BGI , gerade auch dieser und anderer Unsitten. Auf den Seiten 50-52 werden Drehmaschinen behandelt. Wie Sie erkennen können, ist beispielsweise ein Futterschutz in Form von beweglicher  Futterschutzverdeckung nicht generell gefordert.

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi5003.pdf

Optionales Sicherheitspaket:

Eine Futterschutzhaube ist für viele unserer Kunden eher hinderlich als nützlich. Was nützt mir einen Rundlauf von unter 0,001mm und eine Digitalanzeige mit 0,001mm Auflösung, wenn ich nicht sehen kann wo exakt ich den Drehstahl positioniere, bzw. wie stark ich wirklich ankratze. Unsere Kunden arbeiten teilweise mit Mikroskop an der Maschine bzw. bringen einen unter dem Profilprojektor auf ebenso höchstpräziser Stähleschleifmaschine geschliffenen Formstahl exakt in Position. Das geht mit einer elektrisch verriegelten Futterschutzhaube einfach nicht.

Auch ist das Ausrichten der teils höchstpräzisen CNC vorgefertigten Teile deutlich zeitintensiver als das drehen selbst. Andere Kunden bearbeiten fast ausschließlich Kleinteile mit Spannzangen. Hier stehen keine Backen ab und es wird auch nicht mit Futterschlüssel gearbeitet.
Hier am besten mit der BG mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung abklären.

Wer unsere Maschinen als normale Drehmaschinen nutzen will und zudem wechselndes Personal oder gar Lehrlinge an den Maschinen stehen hat, rate ich unbedingt zur Aufrüstung sämtlicher hier auf den Bildern aufgeführten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen der Leinen oder Schaublin. Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite alles Mögliche getan zu haben und erfüllen alle Anforderungen der BG nach der BetrSichV .

Im Rahmen einer Generalüberholung liegt der Mehrpreis bei gerade mal  1000,- Euro netto.

Die Nachrüstung einer nicht von uns überholten Maschine ist möglich, muss aber individuell kalkuliert werden, da teilweise die komplette Elektrik und der Motor der Maschine umgebaut  werden muss.

Futterschutz nach CE bei Schaublin

Abdeckung der Leit- und Zugspindel um versehentliches Hineingreifen zu verhindern:

Nun muss man sich vor Augen führen, wie denn eine ältere große Drehmaschine üblicherweise aussieht: Vorne der Spindelkopf mit Untergestell und hinten unter dem Bett ein Untergestell, dazwischen der Support, davor steht der Dreher.
Bei einer derartigen Maschine machen die Spindelabdeckungen sicherlich Sinn. Sollte der Anwender beispielsweise bei laufender Maschine heißen Spänen ausweichen, wäre es durchaus möglich seitlich am Support mit der Hose oder der Hand in freiliegende, drehenden Spindeln zu geraten.

Bei der Leinen sowie Schaublin geht das Untergestell komplett durch, ein versehentliches hineingeraten ist somit unmöglich, da zwischen Untergestell und Welle noch etwa 20cm zu überbrücken wären.

Die Nachrüstung einer Spindelabdeckung ist aus Platzgründen an beiden Maschinen schlicht nicht möglich. Hier kann aber mit Warnschilder und sicherheitstechnischer Unterweisung gearbeitet werden.

Beispiel Schaublin

Leit- und Zugspindel Schaublin

Beispiel Leinen DLZ140S

Leit- und Zugspindel Leinen DLZ 140S

Problemlos möglich sind auch das Anbringen von  Endschalter an allen Klappen, hinter denen sich drehende Teile befinden.

Öffnet man beispielsweise den Wechselradkasten oder unten eine Klappe, hinter dem sich der Motor mit Getriebe befindet, geht die Maschine aus.

Diese Leinen DLZ140S wurde beispielsweise nach den sicherheitstechnischen Anforderungen einer deutschen Universität neu überholt und aufgebaut und erfüllt alle Anforderungen der BetrSichV.

Leinen DLZ 140S Überholt